Unterstützung bei Enforcement-Verfahren (DPR/BaFin)

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Im Rahmen des in Deutschland institutionalisierten (zweistufigen) Enforcement-Verfahrens unterliegen Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit ihren Abschlüssen und Berichten den Prüfungen durch den Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Prüfungen durch diese Enforcement-Institutionen erfolgen entweder anlassbezogen (z.B. bei Anhaltspunkten auf konkrete Verstöße) oder stichprobenartig alle vier bis zehn Jahre. Neben dem unerwünschten Risiko einer kostspieligen Fehlerfeststellung bringt eine derartige Prüfung auch inhaltliche und prozessuale Herausforderungen mit sich und bindet personelle Ressourcen. Bei diesen Herausforderungen stehen wir Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz aus der Betreuung vergangener Prüfungen zur Seite und unterstützen Sie in allen Phasen – von der Vorbereitung, über die Begleitung der laufenden Prüfung bis hin zur Nachbereitung.

Beispiele aus unserem Leistungsangebot:

  • Unterstützung bei der Erstellung von Antwortschreiben an die Enforcement-Institutionen (DPR/BaFin)
  • Reduktion des Risikos einer Fehlerfeststellung durch adäquate Vorbereitung und Unterstützung während der laufenden Prüfung
  • Rückgriff auf unseren mehrjährigen Erfahrungsschatz aus vergangenen Prüfungen
  • Schonung von personellen Ressourcen beim zu prüfenden Unternehmen zur Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Tagesgeschäfts
  • Sicherstellung der Perspektive eines externen Dritten durch die Unabhängigkeit vom Abschlussprüfer
  • (…)

Unser Beratungsangebot umfasst

Unterstützung bei der Aufstellung von Abschlüssen
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Qualitätssicherung für Jahres- und Konzernabschlüsse (»Quality Review«)
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Externe Grundsatzabteilung (»Accounting Hotline«)
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Optimierung von Jahres- und Konzernabschlüssen (Entschlackung und Umstrukturierung)
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Implementierung neuer Rechnungslegungsstandards
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Unterstützung bei Enforcement-Verfahren (DPR/BaFin)
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Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen
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Unterstützung bei einer »IFRS Conversion«
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Erstellung und Überarbeitung von Bilanzierungsrichtlinien
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