Im Rahmen des in Deutschland institutionalisierten (zweistufigen) Enforcement-Verfahrens unterliegen Unternehmen, deren Wertpapiere an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit ihren Abschlüssen und Berichten den Prüfungen durch den Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Prüfungen durch diese Enforcement-Institutionen erfolgen entweder anlassbezogen (z.B. bei Anhaltspunkten auf konkrete Verstöße) oder stichprobenartig alle vier bis zehn Jahre. Neben dem unerwünschten Risiko einer kostspieligen Fehlerfeststellung bringt eine derartige Prüfung auch inhaltliche und prozessuale Herausforderungen mit sich und bindet personelle Ressourcen. Bei diesen Herausforderungen stehen wir Ihnen mit unserem Erfahrungsschatz aus der Betreuung vergangener Prüfungen zur Seite und unterstützen Sie in allen Phasen – von der Vorbereitung, über die Begleitung der laufenden Prüfung bis hin zur Nachbereitung.